Förderprogramme für Ladestationen in Deutschland in der Übersicht

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Elektromobilität hat eine große Bedeutung für den Klimaschutz, sodass Bund, Länder und Kommunen die Entwicklung und den Ausbau aktiv vorantreiben. Neben Steuervorteilen und Prämien beim E-Auto-Kauf können E-Mobilisten auch bei der Anschaffung von Ladestationen in Deutschland von Zuschüssen profitieren. Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme für angehende Stationsbesitzer in Frage kommen.

Förderinitiativen: Neben E-Auto-Prämien werden auch Ladestationen bezuschusst

Mindestens 300.000 E-Fahrzeuge sollen bis 2020 auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Um dieses Ziel zu erreichen, schafft der Staat viele Anreize für den Kauf von E-Autos, darunter steuerliche Förderungen und Zuschüsse von Bund, Ländern und Kommunen.

Gleichzeitig stehen aber auch für den Ausbau der Infrastruktur verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie die Anschaffungskosten einer privaten Ladestation entscheidend reduzieren können.

Im Folgenden stellen wir Ihnen das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur (BMVI), das KfW-Umweltprogramm und ausgewählte Förderprogramme auf Länder- und Städteebene vor.

Bundesprogramm Ladeinfrastruktur BMVI

Mit rund 300 Millionen Euro fördert der Bund bis 2020 den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Ziel der Förderrichtlinien „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ ist ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Ladenetz für E-Mobilisten. Die Fördermittel werden dabei im Rahmen von Förderaufrufen durch Ausschreibungen nach dem Prinzip „first-come, first-served“ vergeben.

Der „Erste Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ fand vom 01.03.2017 bis zum 28.04.2017 statt. Der zweite Förderaufruf läuft vom 14. September bis zum 30. Oktober 2017. Gefördert wird die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladestationen in Deutschland mit einem oder mehreren Ladepunkten, inklusive des erforderlichen Netzanschlusses und der Montage.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche und juristische Personen

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Hier gibt es zwischen Förderrichtlinie und erstem Förderaufruf Abweichungen. Laut der Förderrichtlinien werden bis zu 60 Prozent der Kosten gefördert, die Höchstsätze des ersten Aufrufs zur Antragseinreichung gestalten sich wie folgt:

  • Normalladepunkte bis 22 kW Ladeleistung in Höhe von bis zu 40 Prozent und mit maximal 3.000 Euro pro Ladepunkt
  • Schnellladepunkte bis 100 KW Ladeleistung in Höhe von bis zu 40 Prozent und mit bis zu 12.000 Euro pro Ladepunkt
  • Schnellladepunkte ab 100 kW Ladeleistung in Höhe von bis zu 40 Prozent und mit bis zu 30.000 Euro pro Ladepunkt

Was sind die Kriterien für eine Förderung?

Für einen Anspruch auf Fördermittel müssen Sie im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllen:

  • Technische Anforderungen: Die Ladesäule muss den in § 3 der Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457) genannten Vorgaben entsprechen.
  • Öffentlicher Zugang: Der Zugang zur Ladesäule muss grundsätzlich 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen pro Woche ermöglicht werden, damit der maximale Förderbetrag bewilligt wird. Bei einem zeitlich begrenzten öffentlichen Zugang reduziert sich der Höchstförderbetrag.
  • Energieversorgung: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom stammen.
  • Mindestbetriebsdauer: sechs Jahre
  • Keine Doppelförderung: Sollten Sie bereits staatliche Fördermittel aus einem anderen Programm beziehen, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Weiterführende Links zum Förderprogramm und zur Antragsstellung

KfW-Umweltprogramm

Auch die staatliche Förderbank unterstützt angehende Ladestationsbesitzer mit Förderungen in Form von günstigen Krediten. Mit dem KfW-Umweltprogramm 240/241 wird eine Reihe von Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen unterstützt, darunter auch Projekte im Bereich der Elektromobilität. Neben der Anschaffung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden wird außerdem in den Aufbau von Ladeinfrastruktur investiert.

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen jeder Größe sowie Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Betankungsanlagen für Wasserstoff

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderbank vergibt Kredite zu folgenden Konditionen:

  • Zinssatz: ab 1,00 % p.a. eff.
  • Kredithöhe: bis zu 10 Mio. Euro pro Vorhaben (In- und Ausland)
  • Laufzeit: bis zu 20 Jahren

Die konkreten Kreditkonditionen werden individuell zwischen Antragssteller und Finanzierungspartner festgelegt.

Was sind die Kriterien für eine Förderung?

Um von den Förderkrediten zu profitieren, müssen folgende Vorgaben erfüllt sein:

  • Gewerbe: Antragssteller müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden oder Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen. Zudem können auch Freiberufliche, wie beispielsweise Ärzte oder Architekten, einen Antrag stellen.
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen: Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich. Dabei darf die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen allerdings nicht größer sein als die Summe der Aufwendungen.

 Weiterführende Links zum Förderprogramm und zur Antragsstellung

Regionale Förderprogramme

Auch auf Landes- und Städteebene gibt es verschiedene Förderprogramme für den Ausbau der elektromobilen Infrastruktur. Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Programme der bevölkerungsreichsten Bundesländer Bayern und NRW näher vor.

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Der Freistaat Bayern hat abseits der Ladeinfrastruktur-Förderung des Bundes mit der „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ ein eigenes Förderprogramm auf den Weg gebracht. Damit verfolgt die Bayerische Staatsregierung das Ziel, die Infrastruktur des Bundeslandes mit 7.000 öffentlich zugänglichen Ladesäulen bis zum Jahr 2020 weiter auszubauen.

In einer ersten Antragsrunde im Zeitraum zwischen dem 1. September und 27. Oktober 2017 können Sie Geld für die Errichtung der Ladesäule, den Netzanschluss und die Montage beantragen.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen

Was wird in welcher Höhe gefördert?

  • Normalladepunkte bis 22 kW mit einem Anteil von 40 Prozent (max. 3.000 Euro pro Ladepunkt)
  • Der Netzanschluss pro Standort mit einem Anteil von 40 Prozent (max. 5.000 Euro für den Anschluss an das Stromnetz)

Was sind die Kriterien für eine Förderung?

Die Kriterien für eine Förderung decken sich in den wesentlichen Punkten mit den Förderrichtlinien auf Bundesebene. Der Investitionsort muss allerdings in Bayern liegen.

NRW.BANK.Elektromobilität

Die Landesförderbank in Nordrhein-Westfalen bietet das Programm „NRW.BANK.Elektromobilität“ an, mit dem neben der Anschaffung von Elektrobussen auch der Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur über zinsgünstige Darlehen gefördert wird.

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer und mittelständische Unternehmen
  • kommunale Unternehmen (Unternehmen mit unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50%)
  • Freiberufliche

Was wird in welcher Höhe gefördert?

  • Zinssatz: ab 1,00 % p.a. nom.
  • Kredithöhe: bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: bis zu zehn Jahren

Die konkreten Kreditkonditionen werden individuell zwischen Antragssteller und Finanzierungspartner festgelegt.

Was sind die Kriterien für eine Förderung?

  • Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn sie einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
  • Nicht förderfähig sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
  • Bei Kooperationen mit nicht gewerblich aufgestellten Forschungseinrichtungen ist nur der gewerbliche Kooperationspartner antragsberechtigt.
  • Bei Kooperationen mit Großunternehmen ist nur der mittelständische Kooperationspartner antragsberechtigt.
  • Vorhaben werden nur dann gefördert, die innerhalb von 36 Monaten ab Beginn des Vorhabens abgeschlossen werden.
  • Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Mit den Förderprogrammen bieten sich Ihnen große Einsparpotenziale bei der Anschaffung einer eigenen Ladesäule. Bei vielen Projekten ist die Bereitstellung der Ladesäule für andere E-Mobilisten eine Fördervoraussetzung. Das zeigt, dass beim Ausbau der Infrastruktur auch weiterhin Eigeninitiative gefragt ist, um den Kampf gegen die weißen Flecken auf der deutschen Ladekarte zu beschleunigen.

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